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Zeichner/in EFZ, Raumplanung

In Kürze, Zeichner/innen Fachrichtung Raumplanung …

  • lernen 4 Jahre
  • arbeiten exakt und zuverlässig
  • denken «grossräumig» und leisten wichtige Beiträge bei der Gestaltung von Siedlungen, Verkehrswegen und freien Landschaften
  • beteiligen sich an Umweltplanungen und helfen sicherzustellen, dass unser Land nicht planlos zubetoniert wird
  • analysieren Daten, stellen Berechnungen an und erarbeiten technische Zeichnungen und Visualisierungen
  • unterstützen die Raumplaner/innen beim Erstellen aller Planungsunterlagen
  • arbeiten im Team und alleine
  • sind in Kontakt mit Kunden und Behörden
  • haben hervorragende Karrieremöglichkeiten und Zukunftsaussichten

Berufsbeschrieb

Zeichner/innen EFZ Fachrichtung Raum­planung sind technische Mitarbeitende von Raumplaner/innen oder eines inter­disziplinären Planungs­teams.

Zeichner/innen der Fachrichtung Raumplanung denken «grossräumig». Sie arbeiten mit an Konzepten, welche massgeblich die Entwicklung von Siedlungs- und Verkehrsgebieten, aber auch jene von Landwirtschaftgebieten und freien Landschaften beeinflussen.

Zeichner/innen EFZ Fachrichtung Raumplanung sind eingebunden in vielfältige Projekte, beispielsweise wenn es darum geht, neue Quartiere oder Stadteile mit den entsprechenden Verkehrswegen zu entwickeln. Weiter sind sie beteiligt beim Erarbeiten von Richt- und Nutzungsplanungen, welche wiederum den Architekten und Ingenieuren als Grundlage für ihre Projekte dienen.

Gearbeitet wird in erster Linie im Büro am Computer, wo die Projekte mit CAD-Programmen (CAD= computer aided design) und mit GIS-Programmen (GIS = geographic information system) umgesetzt werden. Die Analysen, Berechnungen und Pläne erstellen die Zeichner/innen nach den Ideen und Vorgaben der projektverantwortlichen Raumplaner/innen.


Typische Tätigkeiten von Zeichner/innen EFZ Fachrichtung Raumplanung sind:

  • Aufbereitung von Grundlagedaten.
  • Zeichnen und Erstellen von Konzepten, Richt-, Zonen- und Gestaltungsplänen mit CAD- oder GIS-Programmen.
  • Berechnen von Flächen, Nutzungen und Zonenplankapazitäten sowie Analysieren von Daten.
  • Besprechungen mit Raumplanern, Bauherren und Behörden.

Anforderungen

Treffen die folgenden Aussagen auf dich zu? Falls ja sofort eine Schnupperlehre vereinbaren.

  • Ich habe die Volksschule mit guten Leistungen abgeschlossen. Die Ausbildung ist schulisch anspruchsvoll. Mathematik und Geometrie sollten zu deinen Stärken zählen. Aber auch gute Deutschkenntnisse sind wichtig.
  • Ich habe ein gutes Vorstellungsvermögen. Fällt es dir leicht, dir ein Objekt, einen Raum oder ein einfaches Gebäude anhand eines «abstrakten» technischen Plans bildlich vorzustellen?
  • Mich interessiert die Entwicklung unserer Siedlungsgebiete und freien Landschaften.
    Zeichner/innen der Fachrichtung Raumplanung denken «grossräumig» und vernetzt. Ein lebenswertes Stadtquartier kann nur entstehen, wenn Wohnen, Arbeiten, Verkehr und Erholung gut ausbalanciert sind.
  • Ich bin ausdauernd, arbeite selbständig und exakt. Zeichner/innen EFZ arbeiten an technischen Plänen. Fehler in den Plänen haben kostspielige Folgen. Ausdauer und exaktes Arbeiten sind unabdingbar.
  • Ich habe ein Flair für Geometrie und Mathematik. Wer mit Mathe und Geometrie auf «Kriegsfuss» steht, wird sich an Nutzungsanalysen und Flächenberechnungen die Zähne ausbeissen.
  • Ich bin teamfähig und habe gute Umgangsformen. Du arbeiten üblicherweise in einem Projektteam gemeinsam mit Raumplanern und weiteren Fachleuten. Zudem bist du in Kontakt mit Kunden und Behörden. Dies verlangt gutes Zuhören, freundliche und klare Kommunikation sowie gute Umgangsformen.

Weitere Informationen zu den Anforderungen findest du unter anforderungsprofile.ch.


Weitere Infos

Lehrdauer & Lehrlingslohn

Die Lehre dauert vier Jahre. Für Personen mit Matura oder einem EFZ-Berufsabschluss verkürzt sich die Lehrdauer auf drei, evt. sogar auf zwei Jahre. Die Lehrdauer wird in diesen Fällen vom kantonalen Berufsbildungsamt in Absprache mit dem Lehrbetrieb und dem/der Lernenden festgelegt.

Lehrlingslohn

Lehrlingslöhne werden zwischen dem Betrieb und dem Lernenden ausgehandelt. Die Vereinbarungen werden anschliessend im Lehrvertrag festgehalten. Das Gesetz schreibt keine Mindestlöhne vor. Der Branchenverband Plavenir empfiehlt folgende Entschädigungen:

1. Lehrjahr: CHF 500 – 600
2. Lehrjahr: CHF 650 – 750
3. Lehrjahr: CHF 900 – 1000
4. Lehrjahr: CHF 1200 – 1300

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