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Weitere Infor­mationen

Eine Berufsausbildung umfasst Rechte und Pflichten für beide Seiten. Dazu gehört ein angemessner Lohn, aber auch den Besuch von Gewerbeschule und weiteren Kursen. 

Lehrlingslohn

Die Lehrlingslöhne werden von deinem Ausbildungsbetrieb festgesetzt. Die Vereinbarungen werden anschliessend im Lehrvertrag festgehalten. Das Gesetz schreibt keine Mindestlöhne vor. Der Branchenverband empfiehlt folgende Lehrlingslöhne:

1. Lehrjahr
460 – 510

CHF

2. Lehrjahr
600 – 660

CHF

3. Lehrjahr
780 – 880

CHF

4. Lehrjahr
1010 – 1140

CHF

Fachunterricht an der Berufsschule

Überbetriebliche Kurse üK

Nebst der Ausbildung im Lehrbetrieb gehen Lernende aus der Zentralschweiz regelmässig in die Berufschule nach Zug, genannt GIBZ (gewerblich-industrielles Bildungszentrum Zug). Dort lernst Du vertiefte mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen. Ausserdem werden Dir Methoden zur Planung und Visualisierung von Bauten und sonstige Berufskenntnisse vermittelt.

Die Lernenden besuchen am GIBZ den Berufsschulunterricht im Blockmodell. Sprich die Lernenden besuchen eine Woche am Stück den Berufsschulunterricht und anschliessend arbeiten Sie wieder ca. 3 Wochen im Betrieb.

  • 11 Unterrichtsblöcke im 1. Lehrjahr
  • 10 Unterrichtsblöcke im 2. Lehrjahr
  • 9 Unterrichtsblöcke im 3. Lehrjahr
  • 8 Unterrichtsblöcke im 4. Lehrjahr

Wenn Du die Berufsmaturitätsschule bereits während der regulären Lehrzeit absolvierst, besuchst Du diese während den vier Jahren Lehrzeit wöchentlich zusätzlich während einem halben Schultag.

In überbetrieblichen Kursen zu verschiedenen Themen und Projekten vertiefen wir gemeinsam erarbeitetes Wissen und mit anderen Lernenden. Diese üKs finden wie folgt statt:

  • Lehrjahr 1: 4 Tage
  • Lehrjahr 2: 8 Tage
  • Lehrjahr 3: 4 Tage

Hast du Fragen? Dann zögere nicht und melde Dich bei uns!